AKTUELLE RETAXFALLE
Retax einer Verordnung über ein OTC-Arzneimittel
|
|
|
Werden OTC-Arzneimittel zulasten der GKV für Erwachsene verordnet, so muss die Apotheke immer genau aufpassen, damit sie nicht in eine Retaxfalle tappt. Denn nach § 34 SGB V sind nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen. Davon gibt es Ausnahmen: So ist die Verordnung für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
|
Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
|
|
|