AKTUELLE RETAXFALLE

Retax einer Verordnung über ein OTC-Arzneimittel

Werden OTC-Arzneimittel zulasten der GKV für Erwachsene verordnet, so muss die Apotheke immer genau aufpassen, damit sie nicht in eine Retaxfalle tappt. Denn nach § 34 SGB V sind nicht­verschrei­bungs­pflichtige Arznei­mittel grund­sätzlich von der Erstattung durch die GKV ausge­schlossen. Davon gibt es Ausnahmen: So ist die Verordnung für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebens­jahr und Jugendliche mit Entwicklungs­störungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

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