APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie lange ist ein Bundes­wehr­rezept gültig?

Wir haben eine Frage zu einem Bundes­wehr­rezept: Auf dem unteren Rand des Rezepts steht der Vermerk „Sofort­bedarf – Gültigkeit besteht nur für 3 Tage“.

Ist dies für uns relevant oder können wir wie bei anderen Kassen­rezepten von einer Gültigkeit von 28­ Tagen ausgehen?

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