APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Hat man bei Nichtlieferbarkeit der vier Preisgünstigsten freie Auswahl unter allen teureren Präparaten?

Bei der Belieferung von Kassen­rezepten werden im ersten Schritt Rabatt­verträge, im zweiten die vier preis­günstigsten Generika abgefragt. Nun stellt sich die Frage, ob wir im Fall der Nicht­liefer­barkeit dieser günstigen Arznei­mittel unter den liefer­baren teureren Generika die freie Wahl haben.

Ist es also erlaubt, den „teureren“ Lager­artikel abzu­geben, obwohl alter­nativ ein billigeres Medikament, aber eben kein preis­günstiges beim Groß­händler besorgt werden könnte?


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Das Sonder­kennzeichen „Akut­versorgung“ soll bei dieser Betrachtung keine Rolle spielen und auch eventuell anfallende Mehr­kosten für den Kunden sollen hier nicht thematisiert werden.

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