AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74

Blutzuckermessgeräte und passendes Zubehör

Wie sieht’s mit der Zuzahlung aus?

Blutzucker­messgeräte und deren Zubehör sind gemäß § 31 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 SGB V Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung. Sie gehören wie Stech­hilfen, Lanzetten und Kontroll­lösungen zur Gruppe der Hilfs­mittel. Daher muss gemäß § 7 Hilfs­mittel-Richtlinie des G-BA bei der Verordnung die Diagnose auf dem Rezept angegeben werden. Blutzucker­test­streifen werden hin­gegen sozial­rechtlich als Arznei­mittel ange­sehen. Daher sind sie getrennt von den Hilfs­mitteln, wie z. B. Blutzucker­mess­geräten, Lanzetten oder Kanülen, zu verordnen, denn die Kosten der Hilfs­mittel fließen nicht in das Arznei­mittel-Ausgaben­volumen der jeweiligen Praxis ein. Aber wie sieht es eigentlich mit der Zuzahlung aus? Im Folgenden erhalten Sie eine kleine Übersicht.

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