APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Chlorhexamed für Schwangere zulasten der GKV verordnet werden?

Heute haben wir ein Rezept zulasten der TK für eine Schwangere erhalten. Das Rezept war rezeptiert über „Chlor­hexamed Fluid 0,2 % 300 ml“. Der verordnende Zahn­arzt behauptet, dass er es zulasten der Kranken­kasse verordnen dürfe, da es das einzige Mittel sei, das gegen Zahn­fleisch­ent­zündung und zurück­ge­hendes Zahn­fleisch während der Schwanger­schaft wirke.

Da wir das noch nie gehört haben, haben wir nun folgende Fragen:
Wird das Mittel aus diesem Grund von der TK erstattet? Dürfen wir es auf Rezept abgeben?

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Alexander Raths – stock.adobe.com