Bei Rezepten zulasten einer GKV tauschen wir ja regelmäßig das verordnete Arzneimittel gegen ein anderes, durch die Krankenkasse vorgegebenes Arzneimittel aus. Wir fragen uns: Ist dies bei Privatrezepten grundsätzlich auch erlaubt oder muss hier immer das verordnete Mittel abgegeben werden?
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