AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74

Keine Verlängerung der SARS-CoV-2-AMVersVO

Was schließt die entstehende Lücke?

Das geplante Arzneimittel-Lieferengpass­bekämpfungs- und Versorgungs­verbesserungs­gesetz (ALBVVG) soll die erleichterten Abgaberegeln aus der SARS-CoV-2-Arzneimittel­versorgungs­verordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) für Apotheken verstetigen. Doch die Corona-Sonderregelungen galten nur noch bis zum 7. April und das ALBVVG ist noch lange nicht in Kraft. Wie wird diese Lücke geschlossen?

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