Das geplante Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll die erleichterten Abgaberegeln aus der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) für Apotheken verstetigen. Doch die Corona-Sonderregelungen galten nur noch bis zum 7. April und das ALBVVG ist noch lange nicht in Kraft. Wie wird diese Lücke geschlossen?
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