Inwieweit dürfen wir Darreichungsformen bei verordneten Arzneimitteln austauschen? Muss man dies wirkstoffbezogen prüfen? In unserem Fall würden wir gerne einen Ambroxol-Hustensaft (nicht lieferbar) gegen Ambroxol-Tabletten austauschen, die teil- und suspendierbar sind.
Ist dies nach Rücksprache mit dem Arzt und Notiz auf dem Rezept möglich oder brauchen wir dazu ein neues Rezept?
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