DAP PATIENTENINFORMATION

Wunscharzneimittel

Möchte ein Patient anstatt des Rabattarzneimittels das verordnete Arzneimittel erhalten, besteht die Möglichkeit, durch Aufzahlung die Wunscharznei zu erhalten. Die Mehrkostenregelung wird dem Patienten mit diesem Informationsblatt verständlich gemacht.

» Zur DAP Patienteninformation „Wunscharzneimittel“