APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist Dimenhydrinat erstattungsfähig für Erwachsene?

Wir haben ein Rezept über „Dimenhydrinat AL 50 mg 20 St. (PZN 6938658)“ vorliegen und unser Kassen­system gibt uns folgenden Hinweis:

Der abzu­ge­bende Artikel wird wahr­scheinlich nicht erstattet. Erstattungs­fähig ist es z. B. für Kinder. Gegebenenfalls vorhandene Zusatz­informationen sind in den Verordnungs­vor­gaben hinter­legt.

Deswegen fragen wir uns jetzt, ob wir das Arznei­mittel zulasten der GKV an eine erwachsene Person ab­geben dürfen.

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