Wir haben ein Rezept über „Dimenhydrinat AL 50 mg 20 St. (PZN 6938658)“ vorliegen und unser Kassensystem gibt uns folgenden Hinweis:
„Der abzugebende Artikel wird wahrscheinlich nicht erstattet. Erstattungsfähig ist es z. B. für Kinder. Gegebenenfalls vorhandene Zusatzinformationen sind in den Verordnungsvorgaben hinterlegt.“
Deswegen fragen wir uns jetzt, ob wir das Arzneimittel zulasten der GKV an eine erwachsene Person abgeben dürfen.
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