Der Gesetzgeber legt für Arzneimittelwirkstoffe sogenannte Festbeträge fest. Bis zur Höhe des Festbetrages erstatten die Krankenkassen die Arzneimittel der Patienten. Übersteigt der Preis des Arzneimittels diese Grenze, muss der Differenzbetrag vom Patienten zusätzlich zur Zuzahlung entrichtet werden. Die vorliegende Patienteninformation des DeutschenApothekenPortals hilft Ihren Patienten, den Hintergrund der Mehrkosten zu verstehen.
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