AKTUELLE RETAXFALLE

Retax Nichtabgabe Rabattarzneimittel

Zu den häufigsten Retax­gründen zählt weiterhin die Nicht­abgabe eines Rabatt­arznei­mittels. Dabei ist davon auszu­gehen, dass Apotheken nicht bewusst Rabatt­verträge um­gehen, sondern dass in den meisten Fällen fehlende Doku­mentation die Krux ist – in Zeiten, in denen bei enorm vielen Rezepten bedingt durch Liefer­eng­pässe aus­führliche Recherche nach Ersatz­artikeln nötig ist, kann jeder nach­voll­ziehen, dass die Doku­mentation teil­weise auf der Strecke bleibt. Die Folge sind dann Retaxationen, wie auch im folgenden Fall.

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