APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf ein BtM-Rezept mit geändertem Datum abge­rechnet werden?

Uns liegt ein BtM-Rezept vor, auf dem die Arzt­praxis das Datum nach­träglich geändert hat. Dies wurde mit Hand­zeichen und Stempel abge­zeichnet und der Durch­schlag wurde eben­falls ange­passt.

Ist dies zulässig oder müssen wir ein neues Rezept anfordern?

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