Seit ziemlich genau einem Jahr dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Apotheken Coronaimpfungen durchgeführt werden. Mit dem „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ wurden Ende des vergangenen Jahres verschiedene Änderungen vorgenommen, um die Coronaimpfungen dauerhaft in Apotheken zu etablieren.
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