Uns liegt eine Verordnung über „DYNEXAMINFLUORID Gelee Dentalgel 20 g N1“ für ein Kind vor. Allerdings hat der Zahnarzt nur die Pseudoarztnummer 999999991 angegeben.
Ist das okay, oder werden wir hier Probleme bekommen? Wir haben im Kopf, dass es diesbezüglich eine Änderung gab.
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