APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die LANR bei Zahnarztverordnungen verpflichtend?

Uns liegt eine Verordnung über „DYNEXAMIN­FLUORID Gelee Dentalgel 20 g N1“ für ein Kind vor. Allerdings hat der Zahnarzt nur die Pseudo­arzt­nummer 999999991 ange­geben.

Ist das okay, oder werden wir hier Probleme bekommen? Wir haben im Kopf, dass es dies­be­züglich eine Änderung gab.

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