Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 10. März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von Extrakten zu verordnen. Dabei sind einige Formalien zu beachten, damit es später in Apotheken nicht zu Retaxierungen kommt. Was zu beachten ist, wird im folgenden Beitrag des aktuellen DAP Dialogs genauer erläutert.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 72 (PDF)