KLICK DER WOCHE

Verordnung bestimmter Leistungen zukünftig per Videosprechstunde möglich

Heilmittel, häusliche Kranken­pflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können voraus­sichtlich ab Oktober 2023 in bestimmten Situationen per Video­sprechstunde verordnet werden. Dazu hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) Richtlinien erarbeitet, die festlegen, unter welchen Voraus­setzungen eine Online-Verordnung möglich ist. So muss es sich bei Heil­mitteln und häuslicher Kranken­pflege um Folge­verordnungen handeln, die Erst­verordnung muss stets vor Ort erfolgen.

» Lesen Sie hier weiter

Marc Wiegelmann – stock.adobe.com