KLICK DER WOCHE
Verordnung bestimmter Leistungen zukünftig per Videosprechstunde möglich
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Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können voraussichtlich ab Oktober 2023 in bestimmten Situationen per Videosprechstunde verordnet werden. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien erarbeitet, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Online-Verordnung möglich ist. So muss es sich bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege um Folgeverordnungen handeln, die Erstverordnung muss stets vor Ort erfolgen.
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Marc Wiegelmann – stock.adobe.com
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