DAP ARBEITSHILFE

Dokumentation Einzelimport

Laut § 18 Apotheken­betriebs­ordnung müssen Apotheken die Einfuhr und Abgabe von Einzel­importen nach § 73 Abs. 3 AMG doku­mentieren. Einen Überblick über die Vorgaben, was doku­mentiert werden muss, gibt Ihnen folgende Arbeits­hilfe.

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