Wir bekommen immer wieder mal Verordnungen über OTC-Arzneimittel für Erwachsene zulasten der GKV. Die Arzneimittel sind in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie zu finden, aber oft ohne Diagnose auf dem Rezept.
Wir fragen uns, müssen wir dann die Diagnose nachtragen oder kontrollieren, ob die Diagnose des Patienten mit der Diagnose der Anlage I übereinstimmt?
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