AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 72

Einspruch stattgegeben

Nichtabgabe von Rabattarzneimittel war korrekt

Der Rahmen­vertrag nach § 129 SGB V gibt in den Para­grafen 11 bis 14 die Abgabe­rang­folge vor. So weiß jeder, dass Rabatt­artikel vorrangig abge­geben werden müssen und unter allen rabattierten Arznei­mitteln frei ausge­wählt werden kann. Doch ganz so frei ist die Auswahl auch wieder nicht, was im folgenden im aktuellen DAP Dialog vorge­stellten Fall der Apotheke bekannt war, der retaxierenden Kasse jedoch nicht.

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