APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf ein BtM-Rezept nach Fristablauf bedruckt werden?

Uns wurde ein BtM-Rezept innerhalb der gültigen Frist vorgelegt, wir haben das Betäubungsmittel jedoch erst nach Fristablauf abgegeben und bedruckt. Wir fragen uns jetzt, ob das Vorgehen so korrekt ist und wir das Rezept abrechnen können.

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