RETAXFALLEN

Retaxfalle Entlassrezept

Wenn Krankenhäuser Entlassrezepte ausstellen, so haben sie – und anschließend auch die Apotheke – besondere Formalien zu beachten: Unter anderem ist ein Rezeptformular zu verwenden, das die Kennzeichnung „Entlassmanagement“ trägt. Doch wer übernimmt die Verantwortung, wenn dies in der Klinik nicht umgesetzt wird, die Apotheke das Entlassrezept nicht als solches erkennt und es dann unwissentlich zu spät beliefert? Offenbar die Apotheke, wie aktuelle Retaxbeispiele zeigen, die an das DeutscheApothekenPortal gesendet wurden.

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