Uns liegen zwei Rezepte über Grippeimpfstoffe zulasten des SSB Nordrhein vor.
Auf dem ersten Rezept ist „50 x Influsplit Tetra 22/23 10 x 0,5 PZN 17616337“ und auf dem zweiten Rezept „25 x Efluelda 22/23 10 St. PZN 17543785“ verschrieben.
Wir haben im Kopf, dass wir pro Rezept nicht mehr als 70 Impfdosen abrechnen dürfen. Ist das richtig so? Wie sollen wir die beiden Rezepte dann abrechnen?
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