FRAGE AN DAS DAP-TEAM

Kosmetika als Salbengrundlage in Rezepturen

Wir haben eine verschreibungs­pflichtige Rezeptur­verordnung vor­liegen, bei der die Salben­grund­lage ein Kosmetikum ist.

Dürfen wir das so überhaupt herstellen und können wir die Rezeptur zulasten der GKV abrechnen?

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