AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfalle: Lifestyle-Arzneimittel auf Kassenrezept?

Legt ein Patient ein Rezept über ein Arzneimittel vor, das auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel geführt wird, sollten die Alarmglocken läuten, denn in der Regel ist eine Abrechnung zulasten der GKV nicht möglich. Doch es gibt auch Ausnahmen – sind Ihnen diese bekannt? Dazu stellten wir im Mai dieses Jahres eine Abgabefrage des Monats vor, die wir nachfolgend mit Ergebnis vorstellen möchten.

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