DAP ARBEITSHILFE

Überschreitung des Preisankers

Die Ärzte legen mit der namentlichen Verordnung eines Arznei­mittels eine Preis­grenze, den soge­nannten Preis­anker, fest. Dieser darf laut Rahmen­vertrag von Apotheken nicht so einfach über­schritten werden. Aber was tun, wenn er aufgrund von Liefer­schwierig­keiten doch über­schritten werden muss? Und was muss dabei dann beachtet werden? Darauf liefert die folgende Arbeitshilfe Antworten.

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