APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rezept zur künstlichen Befruchtung – was ist bei fehlendem Vermerk zu beachten?

Wir haben mehrere Ver­ordnungen über Ovaleap erhalten. Auf einem Rezept dieser Rezepte ist „Verordnung nach § 27a SGB V“ ange­geben, auf einem zweiten fehlt diese Ergänzung aller­dings.

Bei Arznei­mitteln zur künst­lichen Befruchtung muss normaler­­weise der Patient die Hälfte zahlen, und dies wird mit ent­sprechender Sonder­­nummer auf dem Rezept abge­­rechnet.

Unsere Frage ist, ob die Zu­zahlung bei der Ergänzung des ent­sprechenden Para­­grafen gezahlt werden muss oder nicht.

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