Wir haben mehrere Verordnungen über Ovaleap erhalten. Auf einem Rezept dieser Rezepte ist „Verordnung nach § 27a SGB V“ angegeben, auf einem zweiten fehlt diese Ergänzung allerdings.
Bei Arzneimitteln zur künstlichen Befruchtung muss normalerweise der Patient die Hälfte zahlen, und dies wird mit entsprechender Sondernummer auf dem Rezept abgerechnet.
Unsere Frage ist, ob die Zuzahlung bei der Ergänzung des entsprechenden Paragrafen gezahlt werden muss oder nicht.
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