APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was darf anstelle einer Klinikpackung abgegeben werden?

Uns wurde ein Rezept über Ozempic 1 mg (PZN: 14352932) vorgelegt. Dieses ist allerdings als Klinikpackung gelistet und daher nicht zulasten der GKV abgabefähig. Nun stellt sich die Frage, ob für die im Handel befindliche Dreierpackung ein neues Rezept ausgestellt werden muss oder ob man die Dreierpackung bei diesem Rezept abgeben könnte, da es die kleinste im Handel befindliche Packung wäre?

Iraidka – stock.adobe.com

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