APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die Apotheke die Stärke auf dem Rezept korrigieren?

In meiner Apotheke kommt häufig die Frage auf, ob und wenn ja, welche Rezepte bei Änderungen von den Ärzten gegengestempelt werden müssen. Im konkreten Fall wurde ein Rezept über Torasemid 10 mg vorgelegt, der Patient bekommt aber sonst immer Tabletten der Stärke 20 mg. Nach Rücksprache mit dem Arzt bestätigt dieser, dass es ein Fehler sei und die Verordnung auf Torasemid 20 mg geändert werden soll.

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Muss dieses Rezept nun von der Praxis gegengestempelt werden? Oder reicht der Vermerk „Nach Rücksprache geändert“, abgezeichnet mit Datum und Unterschrift?

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