AKTUELLE RETAXFALLE

Unberechtigte Retax

War ein Austausch auf ein rabattiertes Mometason-Nasenspray erforderlich?

Bekannter­maßen müssen Apotheken nach der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags vorrangig Rabatt­arznei­mittel abgeben. Die Nicht­ab­gabe eines Rabatt­arznei­mittels muss dokumentiert werden und wenn dies unter­lassen wird, folgt in der Regel eine Retax.

Doch nicht in jedem Fall ist der Aus­tausch auf ein Rabatt­arznei­mittel zulässig, dies sollte nicht nur Apotheken, sondern auch den Kranken­kassen bekannt sein, damit keine unbe­rechtigten Retaxationen ausge­sprochen werden, die allen Beteiligten einen deutlichen und dabei unnötigen Mehr­auf­wand ver­ur­sachen.

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