Dies wurde auf einem Rezept für Sprechstundenbedarf verordnet:
„01020921 STERILE Lösung f. Augenspülungen Plastikflasche 25 ml Fa. Beaver“.
Ist dieser Artikel auf einem SSB-Rezept abrechnungsfähig und wenn ja, zu welchem Preis?
Nach unseren Informationen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter, das nicht in der Anlage V gelistet ist. Das könnte die Erstattung problematisch machen. Wie sehen Sie dies?
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