APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist Cystadane trotz fehlender N-Bezeichnung abrechnungs­fähig?

Folgende Verordnung wurde uns vorge­legt:
„1 x Cystadane Pulver 180 g PZN 00669252 1–0–0“. Das Präparat trägt keine N-Bezeichnung, die Soft­ware zeigt daher einen Warn­hinweis an.

Können wir den Kunden damit zulasten der GKV versorgen?

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