Ob Aluminiumdeodorants oder der Lippenbalsam aus reinem Bienenwachs mit Mandelöl – auch nicht verschreibungspflichtige Rezepturen gehören zum Apothekenalltag und erfreuen sich dank Social Media derzeit gesteigertem Interesse. Aber wie viel darf die Apotheke dafür berechnen? Ist man auch hier an den nach Hilfstaxe berechneten Verkaufspreis gebunden?
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