Mit der geänderten Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) offiziell geregelt, welche melatoninhaltigen Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden und welche als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel von Anwendern selbst bezahlt werden müssen. Ein neuer Abschnitt der Anlage II der AM-RL macht klar: Auf die Indikation kommt es an. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialoges.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)