AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 70

Melatonin auf GKV-Rezept

Was wird erstattet?

Mit der geänderten Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) offiziell geregelt, welche melatonin­haltigen Arznei­mittel von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) erstattet werden und welche als soge­nannte Lifestyle-Arznei­mittel von Anwendern selbst bezahlt werden müssen. Ein neuer Abschnitt der Anlage II der AM-RL macht klar: Auf die Indikation kommt es an. Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialoges.

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