AKTUELLES

Cannabisblüten vom BfArM

Neues zur Preisbildung und zu Verwurfsregeln

Rück­wirkend zum 1. Juni des letzten Jahres gelten neue Regel­ungen zur Preis­bildung und der Abrechnung von BfArM-Cannabis­blüten, die in Apotheken als Rest­mengen ver­worfen werden mussten. Das regelt nun ein Schieds­spruch zur 18. Ergänzungs­verein­barung zur Hilfs­taxe. Demnach können 4,30 Euro pro Gramm und gestaf­felte Zuschläge abge­rechnet werden. Auch die zu verwendenden Sonder­kenn­zeichen sind darin aufge­listet. Erfahren Sie hier, wie die Abrechnung funktioniert und wie auch ein Verwurf der Kranken­kasse in Rechnung gestellt werden kann.

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