Wir zerbrechen uns den Kopf über die Belieferung eines Cannabisblüten-Rezeptes. Verordnet wurde für die DAK Folgendes:
Cannabis BL Pedanios 8/8 1000 mg SUB 10 g, PZN 17181218
1 x tgl. abends 100 mg verdampfen und inhalieren, -A-
Muss auf diese Verordnung nun zwingend der Vermerk „unverändert abgeben“?
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