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Rezept­änderungen in Zeiten der Corona­pandemie – wer darf wann was?

Vor allem zu Beginn der Pandemie, als noch zu wenig über Über­tragungs­­wege des neuartigen Corona­­virus bekannt war, gab es ein großes Ziel: Kontakte wo immer möglich ver­meiden bzw. minimieren.

Dies schlägt sich bis heute in der SARS-CoV-2-AMVersVO nieder, die den Apotheken über die klassischen Heilungs­möglichkeiten weitere Abgabe-/Änderungs­­möglichkeiten einräumt, ohne dass eine Änderung durch den Arzt persönlich erforderlich ist – oft wird eine telefonische Arzt­­rück­­sprache als aus­reichend erachtet. Auch hier ist das erklärte Ziel, eine zeitnahe Versorgung der Bevölkerung mit den benötigten Mitteln zu gewähr­­leisten und gleich­­zeitig die Kontakte auf das geringste Maß zu reduzieren.

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