AKTUELLE RETAXFALLE

Einspruch abge­lehnt – keine Chance gegen Mehr­kosten­retaxationen?

Wir haben schon häufiger an dieser Stelle über Mehr­kosten­retaxationen berichtet. Mehr­kosten darf die Apotheke nach Rahmen­vertrag bekanntlich nur dann zulasten der GKV abrechnen, wenn diese unver­meidbar sind, weil ein Rabatt­arznei­mittel nicht liefer­bar ist. Die Regelung im Rahmen­vertrag ist leider lücken­haft, denn der Fall, wie mit Mehr­kosten umzu­gehen ist, die auf­grund von Liefer­schwierig­keiten auch unab­hängig von Rabatt­ver­trägen nach­weis­lich auch häufig un­ver­meidbar sind, ist bis­lang nicht geregelt.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com