APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann ein altes Muster-16-Rezeptformular weiterhin verwendet werden?

Uns wurde ein altes Rezept­­formular vorge­legt, es handelt sich um ein Muster-16-Rezept mit Stand 4.1995. Das erscheint uns enorm veraltet.

Ist es trotzdem noch zulasten der GKV abrechenbar, da der Arzt offenbar noch „Rest­­bestände“ hat?

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