Wir haben eine Rückfrage zur Abgabe von Zostex. Für den Wirkstoff gibt es ja seit einiger Zeit einen Festbetrag. Im Moment ist nur das Originalpräparat lieferbar, kein Generikum. Wenn das Medikament jetzt verordnet wird, kann nur Zostex abgegeben werden, mit einer sehr hohen Aufzahlung. Bei einem aktuell vorliegenden Rezept gibt es keinen Rabattvertrag, wenn man jedoch die Nichtverfügbarkeit 2 wählt, so kann man das Präparat zu der „normalen“ Zuzahlung von 8,88 € abgeben.
Ist dieses Vorgehen zulässig? Der Patient kann ja nicht dafür bestraft werden, dass die Generika nicht lieferbar sind.
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