AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: pharmazeutische Dienstleistungen

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arznei­mittel­anwendung mit Üben der Inhalations­technik

Pharmazeutische Dienst­leistungen sind Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apotheken­betriebs­ordnung hinaus­gehen und die die Versorgung der Versicherten ver­bessern. Während drei der neuen Dienst­leistungen nur von geschulten Apothekern durch­ge­führt werden dürfen, kann die erweiterte Einweisung in die korrekte Arznei­mittel­anwendung mit Üben der Inhalations­technik von jedem im pharma­zeutischen Team durch­ge­führt werden.

Daher fragten wir:

momius – stock.adobe.com

Wer über­nimmt in Ihrem Team die Durch­führung der pharma­zeutischen Dienst­leistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arznei­mittel­anwendung mit Üben der Inhalations­technik“?

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