Uns liegt eine Verordnung zulasten der AOK Rheinland/Hamburg über das Keppra-Original in zwei verschiedenen Wirkstärken vor: Keppra 1000 mg (PZN 01218178) FTA N3 200 St. und Keppra 250 mg (PZN 02472186) FTA N3 200 St., beides wurde mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Der Patient besteht darauf, Keppra zu erhalten.
Die Abgabe sollte auf dieses Rezept doch möglich sein, oder?
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