Pharmazeutische Dienstleistungen sind Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Während drei der neuen Dienstleistungen nur von geschulten Apothekern durchgeführt werden dürfen, kann die erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik von jedem im pharmazeutischen Team durchgeführt werden.
Uns interessiert daher heute:
Wer übernimmt in Ihrem Team die Durchführung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“?