T-Rezept-Formulare dürfen nur zur Verschreibung der drei Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid verwendet werden. Nicht nur aufgrund der besonderen gesetzlichen Verschreibungsvorgaben, sondern auch wegen des hohen Preises dieser Wirkstoffe achten Apotheker hier besonders auf korrekt ausgestellte Verordnungen. Aber auch die Kassen schauen hier genauer hin und so kam es zu folgender Retaxierung.
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