DAP-Rubrik „Medizinisches Cannabis“

Seit dem Inkraft­treten des sog. Cannabis­­gesetzes am 10. März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Patienten mit schwer­wiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapie­alternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirk­stoff Dronabinol zu verordnen. Es handelt sich um verkehrs­fähige und verschreibungs­fähige Betäubungs­mittel nach Anlage III Betäubungs­mittel­gesetz.

In den neuen DAP Reports über Cannabis­blüten, Cannabis­extrakte und Dronabinol sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammen­ge­fasst.

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