Verordnet ist Amoxicillin 750 mg mit Angabe der PZN 02394405, jedoch ohne zusätzliche Angabe der Stückzahl. Die PZN definiert eine N2-Packung mit 20 Stück.
Dürfen wir in diesem Fall die 20 Tabletten abgeben oder müssen wir aufgrund der fehlenden Stückzahl die kleinste im Handel befindliche Packung (10 Stück) abgeben?
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