APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Packungsgröße darf im Notdienst abgegeben werden?
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Wir haben eine Frage zur Abgabe im Notdienst. Hier kommt es immer wieder vor, dass eine Kleinstpackung verordnet, diese Packungsgröße aber nicht vorrätig ist. So auch heute: Verordnet wurde Penicillin V 1M 10 Tbl., vorrätig sind Penicillin V 1M 20 Tbl. Durch die Corona-Sonderregelungen ist eine Teilmengenabgabe momentan möglich. Diese wurde dann auch unter Angabe der entsprechenden Sonder-PZN genutzt. Diese Möglichkeit ist aber nur befristet. Gibt es auch außerhalb dieser Regelung eine Möglichkeit, retaxsicher im Notdienst Teilmengen oder eine größere Stückzahl/Packungsgröße abzugeben, wenn dringender Bedarf besteht.
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nmann77 – stock.adobe.com
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Reicht es, wenn man in solchen Fällen das Sonderkennzeichen 5 Akutversorgung/Notdienst und eine entsprechende Begründung angibt?
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