APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss der Patient Volon A selbst bezahlen?

Folgende Verordnung wurde uns vorgelegt: „Volon A 40 mg Kristallsuspension 5 Amp. zu 1 ml“. Unsere EDV zeigt an, dass der Patient die Spritzen selbst zahlen muss. Der Patient behauptet jedoch, dass er wegen einer periradikulären Therapie (PRT) diese Medikation im Rahmen einer wirksamen Schmerztherapie für die Wirbelsäule nicht selbst zahlen müsse.

Ist dies korrekt? Müssen wir diesbezüglich das Rezept ergänzen lassen?

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