Wir haben eine Verordnung über Constella 112 Stück (PZN 12454427) zulasten der GKV vorliegen. Dabei handelt es sich offenbar um eine Jumbopackung, allerdings ist diese Packungsgröße die einzige im Handel befindliche Packung.
Ist damit eine Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen oder gibt es eine Ausnahmeregelung, z. B. nach Einzelfallgenehmigung durch die KK?
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