APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie kann man eine Jumbopackung abrechnen?

Wir haben eine Verordnung über Constella 112 Stück (PZN 12454427) zulasten der GKV vorliegen. Dabei handelt es sich offenbar um eine Jumbo­packung, allerdings ist diese Packungs­größe die einzige im Handel befindliche Packung.

Ist damit eine Verordnung zulasten der GKV ausge­schlossen oder gibt es eine Aus­nahme­regelung, z. B. nach Einzel­fall­genehmigung durch die KK?

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Alexander Raths – stock.adobe.com