Seit dem 01.04.22 gilt für den Wirkstoff Brivudin ein Festbetrag von 23,79 €. Das hat zur Folge, dass die Patienten teils erhebliche Mehrkosten zahlen müssen.
Unsere Frage lautet daher:
Tauschen Sie ein verordnetes Arzneimittel gegen ein Alternativprodukt mit geringeren Mehrkosten aus, wenn der Austausch gemäß Rahmenvertrag erlaubt ist?